Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen vision mittelstand und ihrer Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
Der Anwendung sämtlicher anders lautender Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen,es sei denn, dass sie im Einzelfall explizit anerkannt wurden.
Mit Auftragserteilung werden die AGBs von den Kunden anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten auch für künftige Geschäfte.

§1 Urheber-, Nutzungs- und Gebrauchsrechte

1.1 Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Agentur bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
1.2. Bis zur vollständigen Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Gebrauchstrechte bei der Agentur.
1.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Agentur und Auftraggeber.
1.4 Die Agentur ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist sie verpflichtet, der Agentur zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
1.5. Der Kunde räumt der Agentur ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, die Wortmarke, Bildmarke und Wortbildmarke des Kunden weltweit zu verwenden und im Rahmen der Anpreisung der Zusammenarbeit zu vervielfältigen. Die Agentur verpflichtet sich, die Marke ausschließlich als Teil der Referenzangabe des Kundenstamms zu verwenden und zu vervielfältigen.  Die Marke darf von der Agentur nur in den von dem Auftraggeber vorgegebenen Formen und Farben verwendet werden.

§2 Aufträge

Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen gelten nur vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung. Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers entstehen.

§3 Angebote und Vergütung

3.1. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden. Die Preise gelten in Euro, wenn keine andere Währung vereinbart wurde. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
3.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
3.3. Jede erneute Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

§4 Leistungen

4.1.Die Agentur nimmt mit Auftragsbestätigung die Ausführung aller schriftlich aufgeführten Leistungen, gemäß dieser AGBs an. Eine über den Auftrag hinausgehende Leistung schuldet sie  nicht. Bei Stornierung des Auftrags ist die Agentur berechtigt, dem Kunden Stornogebühren und Ausfallhonorare von bis zu hundert Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.
4.2. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat sie die Mehrkosten zu tragen.
4.3 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
4.4. Der Auftraggeber versichert, dass die Agentur zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Agentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§5 Fremdleistungen

Die Agentur darf zur Ausführung aller Geschäfte, wenn es nach ihrem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll erachtet wird, Dritter bedienen. Die Agentur haftet nur für die sorgfältige Auswahl Dritter. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

§6 Lieferfristen

Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht, sofern es nicht explizit schriftlich vereinbart wird, als verbindliche Zusicherung.

§7 Haftung

7.1 Die Agentur haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch die Agentur nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der Agentur auf insgesamt höchstens die Hälfte des Auftragswertes begrenzt. Für Schäden, die durch falsche Informationen oder den Einsatz von fehlerhafter Software oder Fehler von Dritten entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
7.2. Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung der Agentur ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies betrifft nicht vorsätzliche Pflichtverletzungen, diese verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.3 Mit Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung der Agentur insoweit entfällt.
7.4 Die Agentur haftet nicht für die urheber- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Patent- oder Markenrecherchen, sowie Eintragung und Schutz, hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. In keinem Fall haftet die Agentur für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
7.5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
7.6. Die Agentur haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
7.7. Im kaufmännischen Verkehr haftet die Agentur nicht für eine fristgerechte Lieferung, bei Nichterfüllung und Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, mit Ausnahme solcher bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für Erfüllungsgehilfen und im Falle leichter Fahrlässigkeit nur, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind und nicht für verursachte Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.
7.8. Der Kunde unterliegt umfassenden Mitwirkungspflichten. Er verpflichtet sich, jede von uns gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung anderweitig einsetzt. Für Folgeschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, hafet die Agentur nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt hat.

§8 Annahme

Die Annahme der Leistung bzw. Lieferung, einschließlich Teillieferungen, ist eine Hauptpflicht des Kunden. Lehnt der Kunde die Annahme ab oder unterlässt sie, befindet er sich ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug und haftet für alle entstehenden Schäden.

§9 Reklamationen

9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der Agentur zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung der Agentur in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
9.2. Die Agentur steht bei mangelhafter Erfüllung oder Nichterfüllung das Recht zu, den vereinbarten Leistungsumfang mangelfrei nachzuliefern.

§10 Rücktritt

Zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Selbstvornahme der Leistung ist der Kunde in den Fällen des Leistungsverzugs, der Nachbesserung und der zu vertretenden Unmöglichkeit, sowie in sonstigen Fällen nur berechtigt, wenn die Frist erheblich überschritten ist und er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§11 Eigentumsvorbehalt

11.1. Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden bleibt die gelieferte Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte Eigentum der Agentur. .
11.2. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Agentur ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
11.3. Hat die Agentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Agentur verändert werden.

§12 Geheimhaltung

12.1. Die Agentur verpflichtet sich, die vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen oder Unterlagen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder uns bereits bekannt waren.
12.2. Bei der elektronischen Übertragung von Texten und Daten zwischen dem Kunden und der agentur wird aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten kein absoluter Geheimnisschutz gewährleistet. Sofern bei der Bearbeitung bestimmter Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, der Agentur diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich genauestens darzulegen und soweit erforderlich, die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

§13 Abwerbeverbot

Unsere angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter/innen dürfen bis zu vierundzwanzig Monate nach Abschluss des letzten Auftrags des Kunden ohne unsere Genehmigung weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen weder ein Angebot mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Weise für eine solche Betätigung unterbreitet werden.

§14 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden.

§15 Geltendes Recht

Anwendbares Recht: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§16 Gerichtsstand

Der ausschließliche Gerichtsstand ist Köln, Deutschland.

16.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, sie seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz der Agentur als Gerichtsstand vereinbart.

§17 Wirksamkeit

Durch eine etwaige anfängliche oder später eintretende Nichtigkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Die maßgebende Fassung dieser AGB ist die in deutscher Sprache vorliegende Fassung.

§18 Änderungen der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können kurzfristigen Änderungen unterliegen. Kontaktieren Sie uns, sofern Sie die Übermittlung einer aktuellen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wünschen.